Im Juni 1997 kündigten Vertreter der mexikanischen Regierung, der Federal Trade Commission, der Food and Drug Administration sowie die Generalstaatsanwälte von sieben US-Bundesstaaten unter dem Motto "Campaña Alerta" gemeinsame Aktionen zum Schutz der spanisch sprechenden Verbraucher vor betrügerischen Werbemethoden.
Bereits im Oktober 1997 zeigte die Zusammenarbeit erste Früchte: die FTC erhob Anklage gegen den in Brooklyn, New York, ansässigen Hersteller von Nahrungsergänzungen wegen betrügerischer gesundheitsbezogener Produktansprüche für das Produkt "Alen", ein aus Weizenkeimen, Weizenkleie, Sojabohnenextrakt und Seetang zusammengesetztes Nahrungsergänzungsmittel. Die überwiegend in spanischer Sprache veröffentlichten Werbeslogans versprachen unter anderem, dass "Alen" den Alterungsprozesse verlangsame, Blutarmut behebe, Heißhunger auf fette und süße Nahrung kontrolliere und auf natürlichem Wege Diabetikern helfe, natürliches Insulin zu produzieren. Zudem warben sie mit erhöhter Lebenserwartung, Steigerung der Abwehrkräfte des Immunsystems, Steigerung geistiger Fähigkeiten, Schmerzreduzierung bei Rheuma und Migräne, Blutdrucksenkung und Steigerung der Muskelbildung.
Die FTC klagte, dass weder das Unternehmen Venegas noch dessen Eigentümer und Geschäftsführer Angel Venegas seriöse Beweise für diese Produktansprüche habe. Um einen Prozess zu vermeiden, stimmten Angel Venegas und sein Unternehmen Ende Oktober einem Vergleich mit der FTC zu. Der Vergleich verbietet den Beklagten weitere gesundheitsbezogene Werbung, alle Aussagen zur Wirkungsweise oder Effizienz irgendwelcher Nahrungsmittel, Medikamente oder Nahrungsergänzungen ohne Vorlage der entsprechenden kompetenten und seriösen wissenschaftlichen Beweise.
Pressemitteilung der FTC vom
25.06.1998
http://www.ftc.gov/opa/1997/10/venegas.htm
Text der Vergleichsvereinbarung
http://www.ftc.gov/os/1997/10/venegas.pkg.HTM